Sanierungsfahrplan für Eigentümergemeinschaften
ℹ️ Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich derzeit häufig. Verbindlich sind die Angaben der KfW bzw. des BAFA und die Förderzusage. Wir sind keine Förderstelle.
Gerade in Eigentümergemeinschaften ist ein Sanierungsfahrplan wertvoll: Er schafft eine gemeinsame Grundlage für Entscheidungen, die oft über viele Jahre und hohe Summen gehen – Heizungstausch, Dach, Fassade, Fenster.
Förderung für die WEG
- 50 % des förderfähigen Beraterhonorars, höchstens 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- zusätzlich einmalig 250 €, wenn der Experte die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert
Typischer Ablauf in der WEG
- Angebot einholen: Die Verwaltung oder ein Beirat holt ein Angebot eines Energieeffizienz-Experten ein.
- Beschluss: Die Eigentümerversammlung beschließt die Beauftragung.
- Antrag und Bestandsaufnahme: Antrag beim BAFA, danach Begehung des Gemeinschaftseigentums.
- Erläuterung: Der Experte stellt den Fahrplan in der Versammlung vor – Voraussetzung für den 250-€-Bonus.
- Umsetzung: Die einzelnen Maßnahmen werden später gesondert beschlossen und gefördert.
Gut zu wissen
Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt bei der KfW-Heizungsförderung die Verwaltung den Antrag; ist keine Verwaltung bestellt, ein bevollmächtigter Eigentümer. Ein Sanierungsfahrplan hilft, die Heizung passend zu den späteren Dämmmaßnahmen zu dimensionieren.
Sanierungsfahrplan anfragen – kostenlos & unverbindlich
Ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste meldet sich bei Ihnen, klärt den Umfang und erstellt Ihnen ein schriftliches Angebot.