iSFP-Bonus 2026: Was sich geändert hat
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan hat und danach eine darin empfohlene Maßnahme an der Gebäudehülle umsetzt – etwa Dämmung oder Fenster –, konnte bisher einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen erhalten.
Die neue Regel seit 21. Juli 2026
Für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt laut der überarbeiteten Förderrichtlinie: Der iSFP-Bonus wird nur noch für den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der über 30.000 € liegt. Kleinere Vorhaben profitieren vom Bonus also nicht mehr.
Rechenbeispiele
| Förderfähige Kosten der Maßnahme | Anteil über 30.000 € | Bonus (5 %) |
|---|---|---|
| 20.000 € | 0 € | 0 € |
| 40.000 € | 10.000 € | 500 € |
| 50.000 € | 20.000 € | 1.000 € |
Wichtig: Nur ein iSFP, der mit der offiziellen Software für den Sanierungsfahrplan erstellt wurde, kann Grundlage für den Bonus sein. Für den KfW-Zuschuss zur Heizung (Programm 458) gibt es keinen iSFP-Bonus.
Lohnt sich der iSFP trotzdem?
Ja, in vielen Fällen – nur aus anderen Gründen als früher:
- Richtige Reihenfolge: Wer erst die Heizung tauscht und Jahre später dämmt, hat danach oft eine überdimensionierte Anlage.
- Größere Sanierungen: Bei Maßnahmen über 30.000 € gibt es weiterhin den Bonus auf den übersteigenden Teil.
- Planungssicherheit: Sie wissen, welche Kosten und Einsparungen auf Sie zukommen – auch beim Hauskauf.
- Halber Preis: Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, höchstens 650 bzw. 850 € (Details zu den Kosten).
Die Einzelheiten der Richtlinie können sich ändern. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Angaben des BAFA oder lassen Sie sich vom Experten beraten.
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