iSFP-Bonus 2026: Was sich geändert hat

ℹ️ Stand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich derzeit häufig. Verbindlich sind die Angaben der KfW bzw. des BAFA und die Förderzusage. Wir sind keine Förderstelle.

Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan hat und danach eine darin empfohlene Maßnahme an der Gebäudehülle umsetzt – etwa Dämmung oder Fenster –, konnte bisher einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen erhalten.

Die neue Regel seit 21. Juli 2026

Für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt laut der überarbeiteten Förderrichtlinie: Der iSFP-Bonus wird nur noch für den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der über 30.000 € liegt. Kleinere Vorhaben profitieren vom Bonus also nicht mehr.

Rechenbeispiele

Förderfähige Kosten der MaßnahmeAnteil über 30.000 €Bonus (5 %)
20.000 €0 €0 €
40.000 €10.000 €500 €
50.000 €20.000 €1.000 €

Wichtig: Nur ein iSFP, der mit der offiziellen Software für den Sanierungsfahrplan erstellt wurde, kann Grundlage für den Bonus sein. Für den KfW-Zuschuss zur Heizung (Programm 458) gibt es keinen iSFP-Bonus.

Lohnt sich der iSFP trotzdem?

Ja, in vielen Fällen – nur aus anderen Gründen als früher:

  • Richtige Reihenfolge: Wer erst die Heizung tauscht und Jahre später dämmt, hat danach oft eine überdimensionierte Anlage.
  • Größere Sanierungen: Bei Maßnahmen über 30.000 € gibt es weiterhin den Bonus auf den übersteigenden Teil.
  • Planungssicherheit: Sie wissen, welche Kosten und Einsparungen auf Sie zukommen – auch beim Hauskauf.
  • Halber Preis: Das BAFA übernimmt 50 % des Honorars, höchstens 650 bzw. 850 € (Details zu den Kosten).

Die Einzelheiten der Richtlinie können sich ändern. Prüfen Sie vor dem Antrag die aktuellen Angaben des BAFA oder lassen Sie sich vom Experten beraten.

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